Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen

§1.1

Diese Geschäftsbedingungen der Vissbyte GmbH (Vissbyte) regeln die Erbringung digitaler- und technischer Dienstleistungen (nachfolgend: „Leistungen“) durch Vissbyte gegenüber Unternehmern im Allgemeinen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

§1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen abweichende Bedingungen werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn Vissbyte diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen, die in Auftrags- oder sonstigen Bestätigungen des Kunden genannt sind. Die Entgegennahme von Leistungen durch Vissbyte stellt keine Annahme solcher Bedingungen dar. Die Bedingungen der Vissbyte gelten auch dann, wenn der Vertrag mit dem Kunden in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder von den Bedingungen der Vissbyte abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Angebote und Zustandekommen des Vertrages

§2.1

Angebote von Vissbyte sind stets freibleibend.

§2.2

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens Vissbyte rechtswirksam zustande.

§2.3

Annahmeerklärungen für sämtliche Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Vissbyte.

§2.4

Durch die Erteilung von Auskünften ohne vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragung wird ein Vertragsverhältnis nicht begründet; solche Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich.

3. Leistungsgegenstand und -umfang

§3.1

Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

§3.2

Leistungen können Dienst- oder Werkleistungen sein. Im Zweifel dienen die Leistungen der Unterstützung des Kunden, ohne dass Vissbyte einen bestimmten Erfolg schuldet.

§3.3

Der Kunde führt das Vorhaben, dem die durch Vissbyte erbrachten Leistungen dienen, grundsätzlich in alleiniger Verantwortung durch. Für die dabei vom Kunden angestrebten und erzielten Ergebnisse bleibt der Kunde selbst verantwortlich; dasselbe gilt für die Umsetzung etwaiger von Vissbyte empfohlener Maßnahmen, soweit die Umsetzung nicht durch Vissbyte oder von dieser beauftragte Unternehmen erfolgt.

4. Erbringung der Leistungen / Subunternehmer

§4.1

Ort der Leistungserbringung ist Auftragsabhängig und wird bei nicht ortsfesten Gütern zwischen dem Kunden und Vissbyte schriftlich vereinbart.

§4.2

Vissbyte erbringt die Leistungen durch hierfür qualifizierte Mitarbeiter. Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Personen; Vissbyte wird seine Interessen bei der Auswahl der mit der Leistungserbringung befassten Personen angemessen berücksichtigen.

§4.3

Vissbyte kann die Leistungen vollständig oder teilweise auch an von ihr ausgewählte Unterauftragnehmer vergeben. Der Beauftragung eines Subunternehmers kann der Kunde aus wichtigem, in der Person des Subunternehmers liegenden Grund widersprechen.

§4.4

Der Kunde ist gegenüber Vissbyte und ihren Mitarbeitern nicht weisungsbefugt.

5. Mitwirkungs-, Informations- und Aufbewahrungspflichten des Kunden

§5.1

Bei der Leistungserbringung ist Vissbyte auf die zeitnahe, aktive Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, Vissbyte, soweit zur Leistungserfüllung erforderlich, zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

§5.2

Der Kunde in der Rolle des Auftraggebers (AG) benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Vertragslaufzeit zum Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung steht und für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann.

§5.3

Der AG trägt Sorge dafür, dass Vissbyte alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen (nachfolgend: „Informationen“-) vollständig, richtig, rechtzeitig, kostenfrei und frei von Rechten Dritter, die der vertraglich vorgesehenen Verwendung durch Vissbyte entgegenstehen, zur Verfügung stehen und, soweit erforderlich, aktualisiert werden. Dies gilt nicht, soweit die Informationen nach dem Vertrag durch Vissbyte bereitzustellen bzw. zu ermitteln sind. Soweit Unterlagen durch Vissbyte überarbeitet werden sollen, sind diese Unterlagen vom Kunden als bearbeitbare Dateien zur Verfügung zu stellen.

§5.4

Vissbyte darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen ausgehen, soweit ihr nichts Gegenteiliges bekannt ist oder bekannt sein müsste.

§5.5

Der AG gewährt den mit der Leistungserbringung betrauten und mit einem Ausweis versehenen Mitarbeitern von Vissbyte bzw. den sonst von ihr mit der Erbringung der Leistung beauftragten Personen nach Abstimmung eines Termins und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen Zugang zu seinen Grundstücken, Räumen und Anlagen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

§5.6

Der AG wird alle von ihm an Vissbyte sowie alle ihm von Vissbyte übergebenen Unterlagen bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust rekonstruiert werden können.

§5.7

Kommt der AG seinen in Ziff. 5.1 bis 5.6 aufgeführten Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann Vissbyte – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – angemessene Änderungen des vereinbarten Zeitplans und der vereinbarten Vergütung verlangen.

6. Termine und Fristen / Höhere Gewalt

§6.1

Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

§6.2

Die vereinbarten Lieferzeiten gelten unter der Maßgabe, dass vom Auftraggeber zu leistende Vorarbeiten zeitgerecht erfolgen. Vissbyte ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch dann zu berechnen, wenn der Gesamtauftrag wegen fehlender Vorarbeiten des Auftraggebers nicht termingerecht abgeschlossen werden kann.

§6.3

Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die Vissbyte nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

§6.4

Leistungs- und Abnahmehindernisse infolge von Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt sowie durch hoheitliche Anordnungen oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht der Vertragsparteien liegt bzw. die auch mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht abgewendet oder ausgeglichen werden können, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Die an der Erfüllung gehinderte Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über Eintritt und Ende derartiger Umstände zu benachrichtigen.

7. Preise

§7.1

Leistungen werden auf Zeit- und Materialbasis berechnet, soweit nicht eine andere Berechnungsart vereinbart ist.

§7.2

Bei Leistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitszeiten und Reisezeiten zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Tagessätzen von Vissbyte in Rechnung gestellt.

§7.3

Reisekosten einschließlich Fahrt- und Übernachtungskosten werden zusätzlich berechnet.

§7.4

Im Angebot angegebene Schätzpreise für Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls Vissbyte im Verlaufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird sie den Kunden hierüber unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Kunden wird Vissbyte die dem Schätzpreis zugrundeliegenden Mengenansätze nicht überschreiten.

§7.5

Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

8. Zahlungsbedingungen/Verzug/Zahlungsverweigerung/ Aufrechnung/Schadensersatz

§8.1

Rechnungen werden zu dem von Vissbyte angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 20 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlungen sind für Vissbyte kostenfrei, ohne jeglichen Abzug, auf das von Vissbyte genannte Konto zu leisten.

§8.2

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto von Vissbyte.

§8.3

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Vissbyte, wenn es erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag nach Eintritt des Verzugs durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten dem Kunden konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind. § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

§8.4

Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.

§8.5

Einwände nach Ziffer 8.4 können nur binnen dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. Einwände, die der Kunde ohne sein Verschulden nicht früher erkennen konnte, sind innerhalb von dreißig Tagen nach seiner Kenntnis, spätestens jedoch binnen eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Rechnung zugegangen ist, schriftlich geltend zu machen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

§8.6

Gegen Ansprüche von Vissbyte kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

§8.7

Mit Lieferung und Rechnungsstellung duldet Vissbyte die Nutzung der in Rechnung gestellten Dienstleistungen und die Nutzung der bereitgestellten digitalen Produkte durch den Auftraggeber, so als wäre der Rechnungsausgleich durch den Auftraggeber bereits erfolgt. Mit dem Verzug der in Ziffer 8.1 definierten bzw. der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, bei Nichtzahlung oder bei Teilnichtzahlung, wird diese Duldung mit Überschreitung des festgelegten Zahlungszieles nichtig und die Nutzung der vertraglich vereinbarten Gegenstände wird bis zum Zahlungseingang auf dem Konto von Vissbyte untersagt. Einer vorherigen schriftlichen Mahnung der offenen Posten bedarf es dazu nicht.

9. Mängelrechte

Soweit es sich bei den Leistungen um Werkleistungen handelt, gilt Folgendes:

§9.1

Der Kunde hat im Fall eines Mangels von Vissbyte eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen. Vissbyte kann nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

§9.2

Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach § 638 BGB die Vergütung mindern. Vissbyte haftet daneben nach Maßgabe der Ziff. 12 für schuldhaft verursachte Schäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen (z.B. des Produkthaftungsgesetzes). Weitere Mängelrechte des Kunden bestehen nicht, es sei denn, Vissbyte hat den Mangel arglistig verschwiegen oder insoweit eine Garantie übernommen. Das Recht des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

§9.3

Mängelansprüche des Kunden verjähren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht hinsichtlich der Haftung von Vissbyte für a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Vissbyte oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Vissbyte beruhen und b) Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vissbyte oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Vissbyte beruhen.

10. Eigentumsvorbehalt/Eigentumsrechte/Urheberrechte/Nutzungsrechte

§10.1

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers eines Werkes (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Auftragnehmer zu.

§10.2

Vorbehaltlich Ziff. 10.1 erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen, Werken und sonstigen Leistungen, die Vissbyte im Rahmen des Vertrages erbracht und an den Kunden übergeben hat, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Vissbyte bzw. den sonstigen Inhabern der Rechte.

11. Vertragslaufzeit/Kündigung

§11.1

Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats – nicht aber vor Ablauf einer Mindestlaufzeit, soweit im Einzelfall eine solche vereinbart wurde – schriftlich gekündigt werden. § 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) und §649 BGB (Kündigungsrecht des Bestellers) bleiben hiervon unberührt.

§11.2

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug befindet und auch auf eine nach Verzugseintritt erklärte Mahnung von Vissbyte nicht geleistet hat; dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. b) gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf die Fähigkeit des Kunden haben können, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, eingeleitet sind, c) die von Vissbyte über den Kunden eingeholte Auskunft einer allgemeinen im Geschäftsleben anerkannten Auskunftei über seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Besorgnis begründet, der Kunde werde den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, diese Besorgnis durch einen geeigneten Nachweis seiner Bonität zu entkräften, oder d) ein Vertragspartner einem mit Vorbereitung, Abschluss oder Durchführung des Vertrages befassten Mitarbeiter oder Beauftragten des anderen Vertragspartners oder in dessen Interesse einem Dritten Vorteile gleich welcher Art in Aussicht stellt, anbietet oder gewährt.

12. Gewährleistung, Haftung und Verlust

§12.1

Vissbyte trägt die gesetzliche Gewährleistung für den grundsätzlichen funktionellen Umfang die und technische Verwendbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB´s. Bei Produkten von dritten Parteien gelten deren Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen. Sind Lieferungen und Leistungen mangelhaft, ist dies Vissbyte sofort nach bekannt werden, maximal aber 7 Tage nach Lieferung, anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt eine Wandlung oder Minderung des Vertrages zu verlangen.

§12.2

Die Haftung sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei a) Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

§12.3

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Höchstmaß auf den Umfang des Vertragswertes beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt – auch im Bereich der Erfüllungsgehilfen und Lieferanten – oder durch vertragswidriges Verhalten des Kunden verursacht wurden.

§12.4

Vissbyte haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch die weiterführende Nutzung der Lieferungen und Leistungen entstehen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm geschaffenen Werke und Auswertungen.

§12.5

Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

§12.6

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. des Produkthaftungsgesetzes) bleiben unberührt.

§12.7

Sofern nicht abweichend vereinbart, hat der Auftraggeber für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Gelände, Gebäude, Fahrzeuge aller Art, Werke der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Produkte, Fotovorlagen, etc.) oder Personen (z.B. Modelle) sorge zu tragen. Er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.

§12.8

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von auf Auftrag hergestellten Werken (Daten, Datenträger etc.) haftet der Auftragnehmer – aus welchem Rechtstitel immer – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl des Rechtsträgers durch den Auftragnehmer getroffen wurde.

13. Übertragung des Vertrags

§13.1

Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei auf einen Dritten zu übertragen.

§13.2

Die Absicht einer Übertragung ist der anderen Vertragspartei rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

§13.3

Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verweigert werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung dieser schriftlich widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Der Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, wenn der Dritte ein mit dem Lieferanten verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.

14. Allgemeine Wirtschaftsklausel

§14.1

Wenn die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Bedingungen dieses Vertrags vereinbart worden sind, eine grundlegende Änderung erfahren, und wenn infolgedessen einer Partei die Beibehaltung der Vertragsbedingungen nicht mehr zugemutet werden kann, weil die auf einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen abzielenden Absichten der Parteien im Sinne der Wahrung des Äquivalenzverhältnisses nicht mehr erfüllt werden, so kann diese Partei beanspruchen, dass der Vertrag den geänderten Verhältnissen entsprechend angepasst wird.

§14.2

Die Parteien werden sich bemühen, über das schriftlich erhobene Anpassungsverlangen einer Partei innerhalb von drei Monaten eine Einigung zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so hat die die Anpassung verlangende Partei das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Scheitern der Einigung diesen Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats außerordentlich schriftlich zu kündigen.

15. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben /Datenschutz /Bonitätsprüfung

§15.1

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Erbringung ihrer Leistungen nach diesem Vertrag sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Rechtsvorschriften (insbesondere Anti-Korruptionsgesetze) einzuhalten.

§15.2

Die für die Abrechnung oder sonstige Abwicklung nach diesem Vertrag nötigen Daten werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt.

§15.3

Vissbyte gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz in Kenntnis gesetzt, dass die angegebenen Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus den vertraglichen Aufgaben ergeben, maschinell verarbeitet werden.

§15.4

Soweit sich Vissbyte Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist sie berechtigt, die zur Vertragserfüllung relevanten Daten diesem Dritten offen zu legen.

§15.5

Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen.

§15.6

Vissbyte darf jederzeit anonymisierte Daten, für die statistische Auswertungen zu eigenen Zwecken verarbeiten, weitergeben und veröffentlichen.

§15.7

Vissbyte ist berechtigt, vor Vertragsschluss sowie im Laufe der Vertragsbeziehung Bonitätsauskünfte über den Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen.

16. Vertraulichkeit

§16.1

Die Vertragsparteien werden sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

§16.2

Die Vertragsparteien behandeln darüber hinaus den Inhalt des Vertrages, einschließlich aller getroffenen Absprachen und Vereinbarungen, vertraulich.

§16.3

Die Weitergabe von Informationen gemäß Ziff. 16.1 sowie des Vertragsinhaltes an mit den Vertragsparteien verbundene Unternehmen ist zulässig, soweit diese ebenfalls zur vertraulichen Behandlung der Informationen bzw. des Vertragsinhaltes verpflichtet sind. Ziff. 16.1 und 16.2 gelten nicht für Informationen, die an zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden. Ziff. 16.1 und 16.2 gelten auch nicht, wenn und soweit die Informationen allgemein bekannt sind, aufgrund Gesetz oder behördlicher Anordnung offen zu legen sind, rechtmäßig von einem Dritten erworben und an den empfangenden Vertragspartner weitergegeben wurden oder dem empfangenden Vertragspartner bereits vorher bekannt waren.

17. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§17.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. BGB, höchstrichterliche Rechtsprechung). Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist die Vissbyte berechtigt, eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die geänderten Rahmenbedingungen zu verlangen, sofern hierdurch nicht das von den Vertragsparteien vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wesentlich verändert wird.

§17.2

Eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ziffer 17.1 wird nur wirksam, wenn Vissbyte dem Kunden die Anpassung spätestens acht Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform und unter ausdrücklichem Hinweis auf die Änderungen mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, dem Anpassungsverlangen mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als vereinbart. Auf diese Genehmigungswirkung seines Schweigens wird Vissbyte den Kunden in der Mitteilung gesondert hinweisen.

§17.3

Sollte Vissbyte die Fortführung des Vertrags infolge des Widerspruchs des Kunden unzumutbar sein, ist sie berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Wochen zum Ablauf des dem geplanten Wirksamwerden der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorausgehenden Tages zu kündigen.

18. Schlussbestimmungen

§18.1

Änderungen oder Ergänzungen sowie Kündigungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen.

§18.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst gleichkommende, wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle des Bestehens oder Auftretens einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke.

§18.3

Die Vertragssprachen sind deutsch oder englisch.

§18.4

Auch für Kunden mit Sitz im Ausland findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Gesetze über den internationalen Kauf, insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf, finden keine Anwendung.

§18.5

Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Jena. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Vissbyte ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.